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nach § 4 Absatz 2 WTPG

anbietergestützte ambulant betreute Wohngemeinschaft

Die Wohngemeinschaft bietet eine Alternative zur stationären Einrichtung. Sie zeichnet sich durch ein Zusammenleben mit anderen Senioren in einem überschaubaren gemeinsam organisierten Haushalt aus, dabei arbeiten die Präsenzkräfte eng mit den Angehörigen und dem frei gewählten Pflegedienst zusammen.

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Die Bewohner in Wohngemeinschaften dieses Typs geben ein Teil ihrer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung ab, indem Sie ein verbindliches Leistungspaket der WG in Anspruch nehmen.

Zur Klärung und Regelung von Fragestellungen, die aus dem gemeinschaftlichen Zusammenleben resultieren, soll ein Bewohnergremium gebildet werden. Dies trägt auch dazu bei, die Selbstbestimmung zu sichern.

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